Praxisgebühr

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Information für unsere Patienten



Ab 1. Januar 2004:

10 Euro „Kassengebühr“ (sog. Praxisgebühr) – der Gesetzgeber hat es so beschlossen!

Liebe Patientin, lieber Patient,

die Gesundheitsreform zwingt uns Ärzte und Psychotherapeuten, ab 1. Januar 2004 von
jedem gesetzlich versicherten Patienten beim Besuch eines Arztes oder Psychotherapeuten
10 Euro für die Krankenkassen zu verlangen. Die Zuzahlung war nicht unsere Idee, sondern
eine Erfindung der Politiker. Mit diesem zusätzlichen Krankenkassenbeitrag soll die
schlechte Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen verbessert werden.

Wann müssen Sie die Kassengebühr bezahlen?

Die Kassengebühr fällt bei jedem ersten Besuch eines Arztes oder Psychotherapeuten pro
Quartal an. Sie müssen die neue Zuzahlung auch dann bezahlen, wenn wir Ihnen lediglich
ein Rezept ausstellen oder Sie einen Arzt oder Psychotherapeuten telefonisch konsultieren.
Auch wenn Sie den Notfalldienst in Anspruch nehmen, muss die Praxisgebühr bezahlt werden.
Im Notfall werden wir Sie selbstverständlich auch dann medizinisch behandeln, wenn
Sie die Praxisgebühr nicht sofort bezahlen können.

Ausgenommen von der neuen Zuzahlung sind:

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren,
Besuche beim Arzt oder Psychotherapeuten mit einer Überweisung aus dem aktuellen
Quartal,
reine Vorsorgeuntersuchungen wie Krebsfrüherkennungsuntersuchungen oder Impfungen
(ohne weitere ärztliche Leistungen),
Patienten, die das Prinzip der Kostenerstattung mit ihrer Krankenkasse vereinbart haben,
Patienten, die eine neue Zuzahlungsbefreiung ihrer Krankenkasse für das Jahr 2004
vorlegen (alle älteren Zuzahlungsbefreiungen werden zum 1. Januar 2004 ungültig).

Der Betrag von 10 Euro wird Ihnen in der Praxis quittiert. Bitte heben Sie unsere Quittungen
gut auf: Sie informieren Ihren Arzt bzw. Psychotherapeuten bei weiteren Besuchen,
dass Sie die Krankenkassengebühr für das jeweilige Quartal schon bezahlt haben.
Sie können auch ohne Überweisung mehrere Ärzte im Quartal aufsuchen. Allerdings müssen
Sie dann bei jedem dieser Ärzte die neue Kassengebühr bezahlen.

Folgendes sollten Sie wissen: Die Krankenkassengebühr ist kein zusätzliches Honorar für
uns Ärzte und Psychotherapeuten. Sie ist Bestandteil des Krankenkassenbeitrages und stellt
eine versteckte Erhöhung des Krankenkassenbeitrags dar. Insofern ist der Begriff „Praxisgebühr“
irreführend und falsch. Richtig muss es „Kassengebühr“ heißen.

Wir können verstehen, wenn Sie sich über die neue Zuzahlung ärgern. Da sie Gesetz ist,
müssen wir sie aber umsetzen. Dabei bitten wir Sie um Ihre Unterstützung. Wenn unser
Aufwand beim Erheben der Praxisgebühr klein bleibt, haben wir umso mehr Zeit, uns um
unsere eigentliche Aufgabe zu kümmern. Ihre Gesundheit.

Vielen Dank!


Ihr Praxisteam.

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